Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 12/2024
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für alle zwischen dem Fliederhof Eisenberg, Louisa Prigge und dem Reitschüler (Im Falle von Minderjährigen dem gesetzlichen Vertreter) abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Erteilung von Reitunterricht und Reitkursen gemäß unseres Leistungsangebotes sowie mit dem Betreten unserer Betriebsstätte.
Unter Reitschüler verstehen wir diejenige Person, welche das gebuchte Leistungsangebot unmittelbar selbst wahrnimmt. Für den Fall, dass die Person noch nicht volljährig ist, umfasst die Begrifflichkeit Reitschüler zugleich auch eine Begleitperson.
In unseren AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche sowie anderweitige Geschlechtsidentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit dies für die Aussage erforderlich ist.
§ 2 Gegenstand der Vereinbarung
Der Fliederhof Eisenberg bietet Bodenarbeits- oder Reitunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Saisonbedingt bietet der Fliederhof Zusatzangebote (Kurse) gemäß Ausschreibung auf unserer Homepage an.
Der Unterricht erfolgt als Reit- oder Bodenarbeitsstunde in Theorie und Praxis am Pferd.
Für den Unterricht stehen Reitplatz und Ausreitgelände zur Verfügung. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt der Reitlehrerin.
Das Zuteilen der Pferde erfolgt durch den Reitlehrer. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd.
Der Unterricht findet immer unter freiem Himmel statt. Im Fall witterungsbedingter Einschränkungen werden die Reitstunden bei gleichbleibenden zeitlichem Umfang mit Theorieunterricht ausgeglichen.
§ 3 Buchung von Unterrichtsstunden und Kursen
Der Fliederhof Eisenberg vergibt Reitstunden ausschließlich nach Termin. Die Buchung der Termine ist verbindlich und erfolgt online über den Buchungsdienst "Reitbuch". Die Buchung ist verbindlich, insofern wir zu den angegebenen Verfügbarkeiten einen Termin anbieten können. Der Widerruf ist ausgeschlossen.
Kurse können ebenso nur über das Reitbuch gebucht werden.
§ 4 Stammplätze
Mit einem Stammplatzvertrag hat der Reitschüler Anspruch auf einen wöchentlich gleichbleibenden Termin. Die Dienstleistung gilt als erbracht, wenn der Reitschüler mindestens vier Termine in einem Monat von Seiten des Fliederhofes angeboten bekommen hat. Der Reitschüler trägt jedoch selbst Verantwortung dafür, dass die Termine zustande kommen (Verschiebung/Ersatz möglich nach §5)
Ein Stammplatzvertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens (Erhältlich beim Reitlehrer) ab dem 01. oder 15. eines Monats und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt 28 Tage zu Monatsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen.
§ 5 Verhinderungen der Durchführung von Unterrichtsstunden
Eine Verhinderung seitens des Reitschülers ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Der Reitschüler ist jedoch berechtigt, in seinem Namen, eine Vertretung zur Reitstunde zu schicken. Der Fliederhof ist hierüber kurz zu informieren.
Bei Verhinderungen des Reitschülers, die einen Termin mehr als 10 Tage in der Zukunft betreffen, kann der Reitschüler seinen Termin über das Reitbuch stornieren. Der Wert wird gutgeschrieben und der Termin kann innerhalb von 6 Wochen nachgeholt werden. Es liegt in der Eigenverantwortung des Reitschülers, im Reitbuch einen Nachholtermin zu buchen. Eine Erstattung folgt nicht.
Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder Ähnlichem sind möglich.
Eine Verhinderung durch Wegfallen des Reitlehrers wird so schnell wie möglich angezeigt und eine Terminverlegung in Absprache mit dem Kunden vorgenommen. Eine Erstattung erfolgt nicht. Im Falle eines längeren Ausfalls behält sich der Fliederhof Eisenberg die Erstattung vor.
Der Fliederhof ist an gesetzlichen Feiertagen des Landes Thüringen geschlossen. Hat der Reitschüler einen Stammplatz zum Monatspreis abgeschlossen, entfällt der Termin des Feiertages ersatzlos, insofern der Reitschüler im entsprechenden Monat mindestens 4 Stammplatztermine wahrnehmen könnte. Ist dies nicht der Fall, liegt es in der Eigenverantwortung des Reitschülers, dies beim Reitlehrer anzusprechen und einen vierten Termin auszumachen!
§ 6 Gebührenübersicht / Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste auf der Homepage www.fliederhof-eisenberg.de.
Preisänderungen werden mindestens 4 Wochen vorher im Reitbuch bekanntgegeben.
Stammplätze sind vom Reitschüler jeweils bis zum 3. eines Monats per Überweisung zu bezahlen. Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn weniger Termine im Monat stattfinden.
Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung über das Reitbuch über die dort zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden bezahlt werden.
Der Fliederhof Eisenberg behält sich vor, für gewisse Zahlungsweisen einen Aufschlag zu verlangen. Der etwaige Aufschlag wird im Reitbuch bei Buchung angezeigt.
Alle Beiträge werden unter Angabe des Kursdatums sowie Name des Reitschülers auf folgendes Konto überwiesen:
Louisa Prigge Solaris Bank
DE15 1101 0101 5400 1677 33
Paypal-Account: info@fliederhof-eisenberg.de
§ 7 Risiko und Haftung
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
a. Haftung
Das Betreten der Betriebsstätte sowie die Teilnahme an allen angebotenen Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden zwingend empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
b. Aufsichtspflicht
Der Reitschüler steht während der Durchführung seines gebuchten Reitunterrichts, entsprechend der unter dieser AGB aufgeführten Leistungsbeschreibung, unter Beaufsichtigung des zuständigen Reitlehrers. Hiervon nicht umfasst ist die Zeit unmittelbar vor und nach der Reitstunde, die Wege zu und von unserer Reitschule sowie längere Aufenthalte auf unserem Betriebsgelände.
Reitschülern, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, befinden sich nur während der vertraglich festgelegten oder online gebuchten Schulungszeit in Obhut des Reitlehrers und müssen sich aus diesem Grund darüber hinaus gehend, in Begleitung einer Aufsichtsperson befinden. Reitschülern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist es unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten und in Absprache mit dem Fliederhof Eisenberg gestattet, während der Öffnungszeiten auf dem Gelände des Fliederhofes zu bleiben. Hierfür wird von unserer Seite keine Haftung übernommen.
c. Hinweise
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.
d. Helmpflicht
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch ausgeliehen werden.
e. Weitere Ausrüstung der Reiter
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Reitunterricht nicht oder nur begrenzt möglich.
f. Auskunftspflicht
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
§ 8 Buchung und Absage von einer Kursteilnahme
Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.
Die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.
Stornierungen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.
Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.
§ 9 Urheberrechte und Datenschutz
Alle vom Fliederhof Eisenberg digital oder analog ausgehändigten Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.
Mit der Vertragsabschluss erklärt die auftraggebende Person ihr Einverständnis mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten durch den Fliederhof Eisenberg zur Durchführung der gebuchten Dienstleistungen
Der Speicherung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten kann die auftraggebende Person jederzeit zu widersprechen. Die Daten werden in dem Fall solange gespeichert, wie sie sich in einem bestehenden Vertragsverhältnis mit Louisa Prigge befinden.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Es gilt deutsches Recht.